FAQs

Fachanwalt = Fachidiot?

In Deutschland werden die FA hin und wieder liebevoll als Fachidoten bezeichnet. Dem kann nicht beigepflichtet werden: Der FA ist vor seiner Spezialistenweiterbildung jahrelang als Anwalt auf mehreren oder allen Rechtsgebieten tätig. Wenn er nur einen FA-Abschluss hat, ist es ihm weiterhin möglich in anderen und mehreren Rechtsgebieten zu praktizieren. Er wird sich daher mit Vorteil auch wie folgt nennen:

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt.

Fachanwalt = Folge der Reglementierungswut des Gesetzgebers?

Der weitsichtige Prof. Eugen Huber, „Redaktor“ des am 1.1.1912 in Kraft gesetzten ZGB und OR, hat über Abstraktion und allgemeine Prinzipien die Rechtsanwendung im Einzelfall gelöst. Die Kenntnis der Prinzipien ermöglichte es so, in verschiedenen Rechtsgebieten Bescheid zu wissen und Lösungen zu finden. Die Abkehr von diesem System zu konkreten und individuellen Erlassen, wo selten etwas identisch ist und daher eine weitläufige Judikatur hervorgerufen wird, führt zu einer Überreglementierung und somit zu einem Spezialistenbedarf.

Fachanwalt = Gütesiegel?

Die Fachanwaltsbezeichnung ist kein Gütesiegel. Sie ist Orientierungshilfe für das ratsuchende Publikum. Die Fachanwaltsbezeichnung bestätigt, dass der betreffende Anwalt auf diesem Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat und diese durch Fortbildung pflegen will. Das heisst nicht, dass ein Allgemeinanwalt schlechter sein muss. Der Allgemeinanwalt kann auch ohne FA-Weiterbildung ebensostark im Rechtsgebiet tätig sein, er kann durch frühere Funktionen (z.B. Tätigkeit am Mietgericht, beim Mieterverband und bei einer Liegenschaftenverwaltung etc.) eine noch grössere Erfahrung als ein FA haben oder er ist von seiner Persönlichkeit her für den Klienten oder das Mandat geeigneter.

Wieviele Fachanwaltstitel kann ein Anwalt innehaben?

In Deutschland wird davon ausgegangen, dass mit einer schwerpunktmässigen Betätigung auf zwei Gebieten die Kapazitäts- und Qualitätsgrenze bei den meisten Anwälten erreicht sei.

Mehrere FAe am Tisch?

Die Anwaltschaft holt hier nach, was die grossen Treuhandgesellschaften bereits praktizieren:

  • Ausgrenzung des Einzelkämpfers, der nicht alle FA-Zertifikate erwerben kann,
  • für bestimmte Mandate
  • und der Paralleleinsatz mehrerer Berater.

Hier dürfte vermutlich zwischen Wirtschaftsanwälten und Anwälten, die Privatpersonen beraten und vertreten, zu unterscheiden sein. Bei Wirtschaftsanwälten werden voraussichtlich mehrere FAe am Tisch anzutreffen sein.

Steigende Kosten?

Spezialisten sind in der Regel teurer. Das Rechtsgebiet, die Reputation des FA sowie Angebot und Nachfrage werden eine Bandbreite des üblichen Stundensatzes bestimmen.

Marketingmittel contra Persönlichkeit des Anwalts?

Die Schaffung von Fachanwaltschaften setzt einen Schwerpunkt auf  Erfahrung, Weiterbildung und jährlicher Fortbildung. Diese durch Prüfung und Überwachung von Tätigkeit und Fortbildung im Fachbereich objektivierte Teil ist nur das halbe Essen. Die Persönlichkeit des Anwalts, sein Charakter, seine Loyalität, sein Engagement, seine Intuition und sein Gespür für den richtigen Lösungsweg sind nicht minderwichtig.

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