Der Begriff „Fachanwalt“

Fachanwalt (im engeren Sinne)

Der Fachanwalt ist ein geprüfter Fachmann für ein bestimmtes Rechtsgebiet.

Er ist ein Anwalt, dem die Bezeichnung FA wegen des Nachweises

  • besonderer theoretischer Kenntnisse,
  • besonderer praktischer Erfahrungen und
  • seiner regelmässigen Fortbildung

im bestimmten Rechtsgebiet erteilt wurde.

(Wikipedia: Fachanwalt)

Fachanwalt (im weiteren Sinne)

Schon seit Jahren gelten als Fachanwälte, deren Spezialisierung sich aber nicht an Rechtsgebieten, sondern an speziellen Branchen orientieren:

Patentanwälte

Der Patentanwalt (meistens Ingenieur oder Naturwissenschafter) berät Erfinder bei der Prüfung von Patentfähigkeit bzw. –würdigkeit  und vertritt sie bei der Anmeldung zur Patenterteilung.

Detailliertere Informationen erhalten Sie auf www.patent-anwaelte.ch

Markenanwälte

Der Markenanwalt (meistens Rechtsanwalt oder Patentanwalt) berät und vertritt Unternehmen bei der nationalen oder internationalen Hinterlegung von Marken, Mustern und Modellen sowie Designs.

Tierschutzanwälte

Der Tierschutzanwalt ist je nach Ort Amtsträger oder Vertreter einer privaten Organisation, der im Interesse des Tiers bei Missständen gegen Tierhalter tätig wird.

Drucken / Weiterempfehlen: